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Die Abkürzung PZN steht für die Pharmazentralnummer und ist der bundeseinheitliche Identifikationsschlüssel für Apothekenartikel, insbesondere Arzneimittel. Die PZN wird von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) nach Aufnahme in die IFA-Datenbank vergeben und ist gültig für alle apothekengängige Produkte gem. § 25 ApBetrO.

Die Pharmazentralnummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die einen Artikel (Handelsform) anhand der Bezeichnung, Packungsgröße, Darreichungsform, Information „Arzneimittel“ und Artikeltyp eines bestimmten Anbieters definiert. Bei Abgrenzung zu anderen Artikeln ist es gegebenenfalls erforderlich, anhand von weiteren Kriterien wie Farbe, Form, Größe etc. artikelidentifizierende Merkmale zu schaffen, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

 

 

Aufbau der PZN

Grundlagen

Der Aufbau der PZN entspricht einer 8-stelligen Zahl, die fortlaufend vergeben wird und keinem identifizierenden Schlüssel entspricht, also keine Informationen enthält. Ausschlaggebend ist die 8. Ziffer, die sogenannte Prüfziffer, die wie folgt berechnet wird:

  1. Multiplikation der
    • 1. Ziffer mit 1
    • 2. Ziffer mit 2
    • 3. Ziffer mit 3
    • 4. Ziffer mit 4
    • 5. Ziffer mit 5
    • 6. Ziffer mit 6
    • 7. Ziffer mit 7
  2. Bilden der Summe über diese Produkte
  3. Division dieser Summe durch 11
  4. Der übrigbleibende ganzzahlige Rest entspricht der Prüfziffer (Sollte als Rest 10 übrigbleiben, wird diese Ziffernfolge nicht als PZN verwendet!)

 

Beispiel

Zur Erklärung folgendes Beispiel: PZN 1805198 9

  • 1 x 1 = 1
  • 2 x 8 = 16
  • 3 x 0 = 0
  • 4 x 5 = 20
  • 5 x 1 = 5
  • 6 x 9 = 54
  • 7 x 8= 56
  • Summe = 152 / 11 = 13 Rest 9 (13 x 11 = 143 und 152 – 143 = 9)

 

Darstellung der Berechnung der Prüfziffer einer Pharmazentralnummer (PZN)

Prüfverfahren zur Ermittlung der PZN-Prüfziffer

 

Anhand dieser Prüfziffer können Artikel eindeutig zugeordnet werden. Genutzt wird die Pharmazentralnummer nicht nur vom Handel für Bestellungen, Fakturierung, Logistik, Lagerwesen, Bestellaufträge zwischen Industrie, pharmazeutischen Großhandlungen und Apotheken. Sie wird ebenfalls zu Abrechnungszwecken von Apotheken mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) genutzt, die sich gem. § 300 Sozialgesetzbuch V (SGB) vertraglich geeinigt haben, bei der Arzneimittelabrechnung die PZN als Identifikationsschlüssel zu verwenden.

 

PPN – Pharmacy Product Number

Im Rahmen der EU-Harmonisierung können PZN in sogenannte Pharmacy Product Numbers (PPN) überführt werden, um eine weltweit gültige und eindeutige Nummer zu erhalten und zu verwenden. Dies gewährleistet eine entsprechende Zuordnung der PZN über die Grenzen Deutschlands hinaus und ist zudem von Bedeutung hinsichtlich der Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie.

 


Weitere, relevante Informationen: