Nutzungsbedingungen

Stand: 06. Oktober 2026

Wir möchten die Nutzung unserer digitalen Informationsinhalte und unserer Online-Plattform für alle Beteiligten nachvollziehbar, sicher und verlässlich gestalten. Diese Nutzungsbedingungen erklären daher, welche Leistungen wir bereitstellen, wie die Plattform genutzt werden darf und welche Regeln zum Schutz der Inhalte, Daten, Nutzer und Organisationen gelten.

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der RI Innovation GmbH, Lehnengasse 20a, 50354 Hürth (nachfolgend „Anbieter“) und den Anwendern, Nutzern sowie Organisationen im Zusammenhang mit der Nutzung der unter den URLs https://reimbursement.institute, https://reimbursement.info und https://app.reimbursement.info bereitgestellten digitalen Informationsinhalte sowie der Online-Plattform. Sie gelten für Anwender, Nutzer und Organisationen, soweit diese die Dienste nutzen, Nutzerkonten veranlassen oder eine gesonderte Vereinbarung über die Premiumversion abgeschlossen haben.

Diese Nutzungsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Bei Widersprüchen gilt strikt folgende Rangfolge:

  1. Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung (AVV), soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist,
  2. individuelle vertragliche Vereinbarungen,
  3. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
  4. diese Nutzungsbedingungen.

Der Einbeziehung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen von Anwendern, Nutzern oder Organisationen wird ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

 

§ 1 Begriffsbestimmungen

Für diese Nutzungsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

„Anwender“: Jede natürliche Person, die die Informationsinhalte oder die Online-Plattform ohne Registrierung in eingeschränktem Umfang nutzt, ohne Kunde im Sinne der AGB oder registrierter Nutzer zu sein.

„Arzt-, Ansprechpartner- und Einweiserdaten“: Berufsbezogene Stamm-, Kontakt-, Funktions-, Fachgebiets-, Organisations- und Zuordnungsdaten von Ärztinnen und Ärzten, sonstigen Leistungserbringern, medizinischen Ansprechpartnern und Einrichtungen des Gesundheitswesens.

„Basisversion“: Die kostenfreie Nutzung der Online-Plattform nach Registrierung mit eingeschränktem Funktionsumfang.

„Benchmarkdaten“: Anonymisierte und aggregierte Auswertungsergebnisse, die nach Maßgabe von § 7 Abs. 6 aus gesondert verarbeiteten Daten erstellt werden und keinen Rückschluss auf einzelne Personen, einzelne Behandlungsfälle oder einzelne Organisationen zulassen.

„Exporte“: Daten und Analyseresultate aus Plattformbestandteilen, die ein hierfür in der Premiumversion freigeschalteter Nutzer über die vorgesehenen Download-, Export-, Druck- oder Ausgabefunktionen der Online-Plattform entnimmt.

„Gesondert verarbeitete Daten“: Daten und Datenbestände von oder über Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere Krankenhäuser, Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren, die durch oder im Auftrag einer Organisation über ein vom Anbieter hierfür vorgesehenes Import-Modul in die Online-Plattform übernommen werden (§7).

„Informationsinhalte“: Die vom Anbieter unter https://reimbursement.institute öffentlich zugänglich bereitgestellten digitalen Inhalte zum deutschen Gesundheitssystem, insbesondere Glossar, Fachbeiträge, Blogbeiträge, Übersichten, Erläuterungen, NUB-, OPS- und DRG-bezogene Inhalte, Texte, Datenstrukturen, Zusammenstellungen, Darstellungen, Grafiken, Dateien und sonstige Informationen. Die Informationsinhalte können von Anwendern ohne Registrierung genutzt werden.

„KI-Assistent“: Eine vom Nutzer selbst gewählte und nicht vom Anbieter betriebene Anwendung, über die der Nutzer auf Schnittstellen zugreift.

„Mitgliedschaft“: Die Zuordnung eines Nutzers zu einem Organisationsbereich innerhalb der Online-Plattform. Sie ist aktiv, solange sie weder inaktiv gesetzt noch beendet ist, und unbefristet, wenn kein Enddatum festgelegt wurde.

„Nutzer“: Jede natürliche Person mit einem registrierten Nutzerkonto der Online-Plattform. Mit dem Beitritt eines Nutzers in einen Organisationsbereich wird dieser zum Organisationsmitglied.

„Nutzerinhalte“: Inhalte, die ein Nutzer im eingeloggten Zustand und innerhalb seines Organisationsbereiches auf der Online-Plattform erstellt oder einstellt (§6).

„Online-Plattform“: Das vom Anbieter betriebene digitale Angebot unter https://app.reimbursement.info, welches als browserbasierte Software-as-a-Service-Anwendung bereitgestellt wird.

„Organisation“: Die juristische Person, Personengesellschaft, sonstige Einrichtung oder nicht als Verbraucher handelnde natürliche Person, in deren Auftrag ein Nutzer handelt oder mit der eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung der Premiumversion besteht; im Rahmen der AGB wird diese als „Kunde“ bezeichnet.

„Organisationsbereich“: Der innerhalb der Online-Plattform geschlossene Bereich, in dem berechtigte Organisationsmitglieder auf organisationsbezogene Funktionen, Nutzerinhalte und gesondert verarbeitete Daten zugreifen können.

„Organisationsadministrator“: Ein Nutzer mit administrativen Rechten für den Organisationsbereich. Ein Organisationsadministrator ist immer auch ein Organisationsmitglied. Seine Rechte an Nutzerinhalten bestimmen sich nach §§ 6 und 12. Zugang zu gesondert verarbeiteten Daten erhält er ausschließlich nach § 7 Abs. 4.

„Organisationsmitglied“: Nutzer mit einer Mitgliedschaft im jeweiligen Organisationsbereich, unabhängig davon, ob diese aktiv oder inaktiv, befristet oder unbefristet ist.

„Plattformbestandteile“: Sämtliche vom Anbieter über die Online-Plattform bereitgestellten Daten, Datenbestände, Datenstrukturen, Analysefunktionen, Auswertungen, Visualisierungen, Softwarekomponenten, Benutzeroberflächen, Dokumentationen, Methoden, Logiken und sonstigen Informationen. Nicht als Plattformbestandteile gelten Nutzerinhalte und gesondert verarbeitete Daten.

„Plattforminterne KI-Assistenzfunktion“: Eine vom Anbieter innerhalb der geschützten Online-Plattform bereitgestellte KI-gestützte Funktion, die Nutzer bei der Suche, Analyse, Zusammenfassung, Strukturierung oder sonstigen Verarbeitung von über die Online-Plattform zugänglichen Informationen und Inhalten unterstützt.

„Premiumversion“: Die kostenpflichtige Nutzung der Online-Plattform mit erweitertem Funktionsumfang bzw. Vollzugriff nach Maßgabe einer gesonderten Vereinbarung.

„Projektbezogene Arbeitsergebnisse“: Präsentationen, Berichte, Analysen, Auswertungen, Handlungsempfehlungen oder sonstige Ergebnisse, die ein Nutzer unter Verwendung der Online-Plattform für eigene interne Zwecke oder für konkrete Kunden-, Beratungs-, Analyse- oder Strategieprojekte erstellt.

„Schnittstellen“: Die vom Anbieter für den programmatischen Zugriff auf die Online-Plattform bereitgestellten technischen Zugänge, insbesondere Programmierschnittstellen (API) und Server nach dem Model Context Protocol (MCP), einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Schnittstellen sind Plattformbestandteile.

„Support-Kommunikation“: Anfragen, Mitteilungen und Inhalte, die Anwender, Nutzer oder Organisationen über Support-Chat, Helpdesk, Kontaktformulare, E-Mail, Telefon oder vergleichbare Kanäle an den Anbieter übermitteln.

„Verifizierter Leistungserbringer“: Ein Krankenhaus, eine Arztpraxis, ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine sonstige Einrichtung des Gesundheitswesens, deren Eigenschaft als Leistungserbringer der Anbieter nach dem in der Online-Plattform beschriebenen Verfahren geprüft und für den jeweiligen Organisationsbereich bestätigt hat.

„Zugriffstoken“: Die für den Zugriff über Schnittstellen verwendeten Authentifizierungsmittel, insbesondere API-Schlüssel und OAuth-Token.

 

§ 2 Dienstbeschreibung und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt unter den oben genannten URLs digitale Informationsinhalte bereit und betreibt eine Online-Plattform zur Recherche, Analyse, Verarbeitung und Darstellung von Informationen und Daten im Zusammenhang mit dem deutschen Gesundheitswesen. Die Online-Plattform umfasst insbesondere Kodier-, Klassifikations-, Vergütungs-, Leistungs- und Strukturinformationen sowie Leistungsdaten, Struktur- und Patientenmerkmale und ökonomische Kennzahlen von Einrichtungen des Gesundheitswesens.

(2) Abhängig vom jeweils freigeschalteten Funktionsumfang können Nutzer diese Informationen und Daten durchsuchen, filtern, verknüpfen, visualisieren, auswerten und vergleichen sowie für Markt-, Erstattungs-, Wettbewerbs-, Klinik-, Struktur-, Potenzial- und Geoanalysen verwenden. Die Online-Plattform kann ferner Funktionen zur Kodierung, Gruppierung, Vergütungsberechnung, Leistungsgruppenanalyse, Ambulantisierungsanalyse, Simulation und Auswertung eigener, über hierfür vorgesehene Funktionen eingebrachter Daten bereitstellen.

(3) Nutzer können die Online-Plattform, abhängig vom jeweiligen Funktionsumfang der Basis- oder Premiumversion, zur Erstellung projektbezogener Arbeitsergebnisse verwenden sowie insbesondere NUB-Vorlagen und Kodierhilfen anlegen, bearbeiten, speichern, auswerten und mit Texten oder Dateien versehen. Soweit die jeweiligen Funktionen freigeschaltet sind, können Inhalte und Arbeitsergebnisse gespeichert, innerhalb des Organisationsbereichs geteilt oder über vorgesehene Exportfunktionen ausgegeben werden.

(4) Die Online-Plattform kann zudem plattforminterne KI-Assistenzfunktionen bereitstellen, die den Nutzer insbesondere bei der Suche, Analyse, Strukturierung, Zusammenfassung und Bearbeitung von über die Online-Plattform zugänglichen Informationen und Inhalten unterstützen. Soweit freigeschaltet, kann die Online-Plattform außerdem die Anbindung selbst gewählter KI-Assistenten über Schnittstellen nach Maßgabe von § 5a ermöglichen. Die plattforminterne KI-Assistenzfunktion befindet sich in Vorbereitung. Die hierauf bezogenen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen gelten ab ihrer Freischaltung.

(5) Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang richtet sich nach der jeweils genutzten Basis- oder Premiumversion, den für den Nutzer freigeschalteten Funktionen sowie gegebenenfalls einer gesonderten Vereinbarung. Eine Überlassung von Software, Quellcode, Datenbanken oder sonstigen Plattformbestandteilen an Anwender oder Nutzer erfolgt nicht.

 

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

(1) Für eine Nutzung der Online-Plattform über den ohne Registrierung verfügbaren eingeschränkten Funktionsumfang hinaus kann sich ein Anwender unter https://app.reimbursement.info registrieren; hierfür muss er diesen Nutzungsbedingungen und den AGB zustimmen. Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen dem Anbieter und der vom Anwender angegebenen Organisation ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die Basisversion zustande; der Anwender erhält ein persönliches Nutzerkonto und wird zum Nutzer. Dabei legt der Nutzer einen Organisationsbereich an und wird dessen Organisationsmitglied und Organisationsadministrator, sofern er nicht auf Einladung einem bestehenden Organisationsbereich als Organisationsmitglied beitritt. Ohne aktive Mitgliedschaft kann er nur sein Nutzerkonto verwalten und einen eigenen Organisationsbereich anlegen.

(2) Die Online-Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Organisationen; Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. Eine Registrierung oder Nutzung zu privaten Zwecken ist ausgeschlossen. Die Registrierung erfordert eine geschäftliche E-Mail-Adresse; private E-Mail-Domains sind unzulässig. Eine Registrierung ist nur zulässig, wenn der Anwender für die angegebene Organisation handelt und berechtigt ist, den Nutzungsvertrag für sie abzuschließen; dies versichert er mit der Registrierung. Der Anbieter kann hierfür einen Nachweis verlangen und das Nutzerkonto bei fehlender Berechtigung sperren; § 179 BGB bleibt unberührt. Die öffentlichen Informationsinhalte kann jedermann ohne Registrierung nutzen; § 4 Abs. 2 und 3 gelten.

(3) Vor Abschluss der Registrierung wird dem Anwender die Datenschutzerklärung zur Kenntnisnahme bereitgestellt. Die Registrierung wird erst nach Verifizierung der angegebenen E-Mail-Adresse im Double-Opt-in-Verfahren abgeschlossen.

(4) Sämtliche im Rahmen der Registrierung und Nutzung abgefragten Angaben (insbesondere zu Person, Rolle, Organisation und Kontaktdaten) müssen vollständig, zutreffend und aktuell sein; dies gilt auch für freiwillige Angaben. Vorsätzliche Falschangaben oder Identitätstäuschungen sind untersagt und berechtigen den Anbieter zur Sperrung oder Löschung des Nutzerkontos gemäß § 11.

(5) Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar oder vererbbar und darf ausschließlich von dem registrierten Nutzer verwendet werden. Die Mehrfachregistrierung einer Person unter verschiedenen Nutzernamen ist untersagt.

(6) Zusätzlich zur Basisversion kann die Organisation eine kostenpflichtige Premium-Vereinbarung abschließen und hierfür personengebundene Lizenzen erwerben, die bestimmten Nutzerkonten zugeordnet werden. In Organisationsbereichen mit Premiumversion ist die Anzahl aktiver Mitgliedschaften auf die Zahl der gebuchten Lizenzen begrenzt; die Aktivierung einer Mitgliedschaft oder die Freigabe einer angenommenen Einladung setzt eine freie Lizenz voraus. Der Organisationsadministrator kann eine Lizenz innerhalb desselben Organisationsbereichs einem anderen Nutzerkonto zuordnen, wenn der bisherige Nutzer die Online-Plattform dauerhaft nicht nutzt, insbesondere wegen Ausscheidens aus der Organisation oder eines Aufgabenwechsels, nicht jedoch zur Vertretung bei vorübergehender Abwesenheit. Der Anbieter wird hierüber automatisch informiert und kann den Grund erfragen sowie bei unzulässiger Neuzuordnung Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 ergreifen. Für die Neuzuordnung setzt der Organisationsadministrator zunächst die Mitgliedschaft des bisherigen Nutzers in diesem Organisationsbereich inaktiv; dadurch wird dessen Lizenz frei und sein Zugriff endet. Wird ihm später wieder eine Lizenz zugeordnet, wird die Mitgliedschaft erneut aktiviert. Mitgliedschaften in anderen Organisationsbereichen bleiben unberührt. Besteht keine weitere aktive Mitgliedschaft, gilt Abs. 1 Satz 4. Nutzerinhalte und gesondert verarbeitete Daten werden durch die Neuzuordnung nicht übertragen. Für Nutzerinhalte gelten § 6 Abs. 1a und, bei Ende der Mitgliedschaft, ergänzend § 12 Abs. 1a; für gesondert verarbeitete Daten gilt ausschließlich § 7 Abs. 4.

(7) Der Nutzer hat seine Zugangsdaten (Passwort und E-Mail-Adresse) geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Bei Abhandenkommen oder dem Verdacht einer unbefugten Nutzung hat der Nutzer dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und die Zugangsdaten innerhalb seines Nutzerkontos oder über die Passwort-Rücksetzfunktion unter https://app.reimbursement.info/ zu aktualisieren.

(8) Der Anbieter behält sich vor, den Registrierungsantrag eines Anwenders ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Maßnahmen gegenüber einem bereits freigeschalteten Nutzerkonto richten sich nach § 11, die Beendigung des Nutzungsverhältnisses und deren Folgen nach § 12; besondere Voraussetzungen der Registrierung nach Abs. 2 bleiben unberührt.

 

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte an Informationsinhalten und an der Online-Plattform

(1) Der Nutzer erkennt an, dass sämtliche Rechte an der Online-Plattform, der zugrunde liegenden Software, den Datenbanken, Benutzeroberflächen, Kennzeichnungen sowie etwaigen Marken-, Patent-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten im Verhältnis zum Nutzer ausschließlich dem Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern zustehen.

(2) Die Informationsinhalte (§ 1) sind geistiges Eigentum des Anbieters oder der jeweiligen Rechteinhaber und durch Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte geschützt, insbesondere durch das Datenbankherstellerrecht (§§ 87a ff. UrhG). Der Abruf überträgt keine Rechte, soweit diese Nutzungsbedingungen nichts anderes regeln.

(3) Jede zulässige Nutzung, Wiedergabe, Bezugnahme, Veröffentlichung oder sonstige Verwendung von Informationsinhalten außerhalb der rein internen Kenntnisnahme ist nur unter deutlicher Quellenangabe zulässig. Die Quellenangabe hat mindestens den Anbieter „Reimbursement Institute – Eine Einrichtung der RI Innovation GmbH“, die URL und den Titel oder die Bezeichnung des verwendeten Inhalts sowie das Abrufdatum zu enthalten. Gesetzliche Schranken des Urheberrechts, insbesondere das Zitatrecht, bleiben unberührt; auch in diesen Fällen ist die Quelle nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und dieser Nutzungsbedingungen anzugeben.

(4) Der Nutzer erhält für die Dauer des Nutzungsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Online-Plattform einschließlich der freigeschalteten Plattformbestandteile. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der Basisversion oder der gesondert vereinbarten Premiumversion.

(5) Der Nutzer darf die Online-Plattform für eigene interne Zwecke sowie für konkrete Kunden-, Beratungs-, Analyse- oder Strategieprojekte nutzen. Er darf einzelne Ergebnisse und Auszüge, auch durch manuelles Kopieren oder Screenshots, in projektbezogene Arbeitsergebnisse übernehmen; dies gilt auch für die Basisversion und stellt keinen Export im Sinne von § 5 Abs. 3 dar. Die Übernahme darf nicht dazu führen, dass die Online-Plattform oder wesentliche Teile ihrer Plattformbestandteile unabhängig von der Plattform als Datenbestand bereitgestellt oder genutzt werden können. Für die Quellenangabe gilt Abs. 3, für Exporte ergänzend § 5 Abs. 3 und 4.

(6) Dem Nutzer ist es untersagt, die der Online-Plattform zugrunde liegende Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine wirtschaftliche oder kommerzielle Verwertung der Online-Plattform, der Software oder der Plattformbestandteile als solche – insbesondere durch Verkauf, Vermietung, Vergabe von Unterlizenzen oder sonstige Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte – ist unzulässig; hiervon unberührt bleibt die Verwertung der im Rahmen zulässiger Projekte nach Abs. 5 erstellten Arbeitsergebnisse. Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Quellcode der Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder auf sonstige Weise zu ermitteln, es sei denn, dies ist nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Urheberrechts (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) ausdrücklich gestattet.

(7) Der Nutzer behandelt nicht öffentlich zugängliche Informationen über die technischen Abläufe, Datenstrukturen und Analyselogiken der Online-Plattform vertraulich, soweit diese ihm als vertraulich mitgeteilt wurden oder ihre Vertraulichkeit nach den Umständen erkennbar ist. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind, die der Nutzer rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder die er unabhängig entwickelt hat. Für unzulässige Verwendungen von Plattformbestandteilen gilt § 5 Abs. 1. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses fort, solange die jeweilige Information vertraulich ist.

 

§ 5 Nutzungsbeschränkungen und KI-Klausel

(1) Dem Anwender und Nutzer ist es, soweit nicht ausdrücklich nach diesen Nutzungsbedingungen, einer gesonderten Vereinbarung oder durch freigeschaltete Plattform- oder Exportfunktionen zugelassen, untersagt:
a) die Online-Plattform oder Plattformbestandteile ganz oder in wesentlichen Teilen systematisch auszulesen, zu extrahieren, zu vervielfältigen oder weiterzuverwenden (manuell oder automatisiert). Automatisiertes Scraping, Crawling, Text- und Data-Mining sind unabhängig vom Umfang untersagt; der Anbieter erklärt insoweit einen auch maschinenlesbar hinterlegten Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG. Zulässige Einzelübernahmen (§ 4 Abs. 5), Exporte (Abs. 3 und 4) sowie der Schnittstellenzugriff (§ 5a) bleiben unberührt;
b) auf Grundlage der Online-Plattform, ihrer Plattformbestandteile, Informationsinhalte, Exporte oder sonstiger vom Anbieter bereitgestellter Daten Modelle oder KI-Systeme zu trainieren, zu verbessern oder zu validieren oder hierfür Trainingsdatensätze zu erstellen; dies gilt unabhängig von der Zweckbestimmung und auch für rein interne Zwecke. Ebenso untersagt ist das Aufbauen, Entwickeln oder Unterstützen eigener oder fremder Datenbanken, Analysebibliotheken, Informationssysteme, Klassifikationen, Taxonomien, Benchmarking-, Analyse- oder Softwarelösungen oder sonstiger dauerhaft wiederverwendbarer Datenbestände, soweit diese mit Angeboten des Anbieters konkurrieren oder Dritten bereitgestellt werden. Die projektbezogene Verwendung und Speicherung als Kontext nach Maßgabe des § 5a Abs. 6 bleibt zulässig; die dort geregelten Beschränkungen für projektübergreifende oder dauerhafte Datenbestände bleiben unberührt.
c) die Online-Plattform oder Plattformbestandteile Dritten zugänglich zu machen oder Rohdaten aus Exporten an Dritte weiterzugeben. Zulässige projektbezogene Arbeitsergebnisse nach § 4 Abs. 5 bleiben unberührt;
d) Zugangsdaten weiterzugeben, gemeinsam zu nutzen oder Dritten die Nutzung eines Nutzerkontos zu ermöglichen.

(2) Arzt-, Ansprechpartner- und Einweiserdaten dürfen nicht für massenhafte, ungezielte oder rechtswidrige plattformexterne Vertriebs-, Akquise- oder Werbezwecke genutzt werden, insbesondere nicht für E-Mail-Spamming, unaufgeforderte Telefonakquise ohne rechtliche Grundlage, automatisierte Lead-Generierung oder die massenhafte Überführung in externe CRM-, Vertriebs- oder Marketingdatenbanken. Zulässig bleibt die Nutzung im Rahmen der freigeschalteten Plattformfunktionen, einschließlich zulässiger Exporte der Premiumversion, soweit diese für eigene interne Analysen, projektbezogene Arbeitsergebnisse oder die dokumentierte Nachverfolgung einzelner fachlich relevanter Geschäftskontakte verwendet werden. Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit einer weiteren Nutzung, insbesondere Kontaktaufnahme, Direktwerbung, CRM-Speicherung, Informationspflichten, Widerspruchsmanagement sowie die Einhaltung von DSGVO und UWG, selbst verantwortlich.

(3) Nutzer mit freigeschalteter Exportfunktion der Premiumversion dürfen Exporte auch in größerem Umfang erstellen. Sie und die zugehörige Organisation dürfen diese für eigene interne Analysen und projektbezogene Arbeitsergebnisse verwenden. Die Erstellung von Exporten ist Nutzern der Basisversion nicht gestattet; § 4 Abs. 5 und § 6 Abs. 1c bleiben unberührt. Die Grenzen des Abs. 1 lit. b und c gelten auch für Exporte.

(4) Die Organisation darf zulässig erstellte Exporte nach Ende der Premium-Vereinbarung zeitlich unbefristet intern speichern, archivieren und im Rahmen von Abs. 3 weiterverwenden. Rechte des Anbieters an den zugrunde liegenden Plattformbestandteilen bleiben unberührt.

(5) Abweichende Nutzungen sind nur zulässig, wenn der Anbieter zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat oder die Nutzung nach diesen Nutzungsbedingungen, einer gesonderten Vereinbarung oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

 

§ 5a Zugriff über Schnittstellen und KI-Assistenten

(1) Der Zugriff über Schnittstellen steht ausschließlich Nutzern der Premiumversion zur Verfügung, die mit dem Anbieter eine gesonderte Vereinbarung über die Schnittstellennutzung abgeschlossen haben. Der Zugriff über Schnittstellen erweitert den Funktionsumfang nicht. Nutzer erhalten darüber ausschließlich Zugriff auf die Funktionen, Plattformbestandteile und Inhalte, die ihnen auch über die Benutzeroberfläche freigeschaltet sind.

(2) Der Zugriff über Schnittstellen erfolgt ausschließlich nach Authentifizierung mit dem eigenen Nutzerkonto. Zugriffstoken sind Zugangsdaten im Sinne von § 3 Abs. 7 und § 5 Abs. 1 lit. d. Sie sind personengebunden und dürfen nicht geteilt werden. Ein KI-Assistent darf nur angebunden werden, wenn er ausschließlich vom Nutzer selbst bedient wird. Die Anbindung an Agenten, Bots, Workflows oder sonstige Automatisierungen, die von mehreren Personen genutzt oder ausgelöst werden können, ist unzulässig.

(3) Abweichend von § 5 Abs. 1 lit. a darf der Nutzer über Schnittstellen automatisierte Abfragen durchführen, auch mehrstufig durch einen KI-Assistenten. Voraussetzung ist, dass die Abfragen durch einen konkreten Arbeitsauftrag des Nutzers ausgelöst werden und dessen Erledigung dienen.
Unzulässig bleiben insbesondere:
a) Abfragen, die auf das vollständige oder wesentliche Auslesen von Plattformbestandteilen gerichtet sind, etwa durch systematisches Durchlaufen von Codes, Kliniken, Regionen, Zeiträumen oder sonstigen Parametern;
b) zeitgesteuerte oder ohne konkreten Arbeitsauftrag ausgeführte Abrufe, insbesondere zur Spiegelung, Synchronisierung oder laufenden Aktualisierung externer Datenbestände;
c) die Umgehung von Mengenbegrenzungen, Zugriffs- oder Funktionsbeschränkungen, auch durch Verteilung von Abfragen auf mehrere Nutzerkonten oder Zugriffstoken.
Über Schnittstellen abgerufene Ergebnisse dürfen wie über die Benutzeroberfläche angezeigte Ergebnisse nach § 4 Abs. 5 verwendet werden. Exporte im Sinne von § 5 Abs. 3 sind über Schnittstellen nur zulässig, soweit die Schnittstelle hierfür ausdrücklich eine Exportfunktion vorsieht und dem Nutzer die Exportfunktion der Premiumversion freigeschaltet ist.

(4) Der Anbieter kann Anzahl, Frequenz und Umfang von Abfragen über Schnittstellen begrenzen. Die jeweils geltenden Begrenzungen ergeben sich aus der Dokumentation oder aus Hinweisen innerhalb der Online-Plattform. Der Anbieter kann sie aus Gründen der Sicherheit, Stabilität oder Missbrauchsvermeidung anpassen.

(5) Der Nutzer wählt den KI-Assistenten in eigener Verantwortung. Er darf über Schnittstellen abgerufene Inhalte an den Anbieter des KI-Assistenten übermitteln. Voraussetzung ist, dass der Anbieter des KI-Assistenten die Inhalte aufgrund vertraglicher Zusicherung oder wirksam gewählter Einstellungen nicht zum Training, zur Verbesserung oder zur Validierung von KI-Modellen verwendet. Soweit der Anbieter des KI-Assistenten die Inhalte ausschließlich zur Erbringung seines Dienstes für den Nutzer verarbeitet, gilt er nicht als Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 lit. c. Der KI-Assistent und dessen Anbieter sind weder Dienstleister noch Unterauftragsverarbeiter des Anbieters. Für Nutzerinhalte gilt Abs. 9.

(6) Plattformbestandteile, Informationsinhalte und Exporte dürfen einem KI-Assistenten als Kontext für die Bearbeitung eines konkreten Arbeitsauftrags bereitgestellt werden. Sie dürfen darüber hinaus im Verlauf der jeweiligen Sitzung des KI-Assistenten, in einem projektbezogenen Arbeitsbereich des KI-Assistenten (etwa einem Projekt, Workspace, Notebook oder der Wissensquelle eines Agenten) sowie in Dateien gespeichert werden, die der Nutzer im Rahmen des Projekts mit dem KI-Assistenten erstellt oder bearbeitet. Projekt im Sinne dieses Absatzes ist ein konkretes, zeitlich begrenztes Vorhaben für einen bestimmten internen Zweck oder für einen bestimmten Kunden des Nutzers (§ 4 Abs. 5).
Die Speicherung in einem projektbezogenen Arbeitsbereich und in Dateien ist nur zulässig, solange
a) der Arbeitsbereich und die Dateien ausschließlich den Organisationsmitgliedern zugänglich sind, die an diesem Projekt mitarbeiten; eine organisationsweite Ablage oder Wissensquelle, jeder Zugriff des Kunden des Nutzers oder sonstiger Dritter sowie die Bereitstellung eines auf dem Arbeitsbereich aufsetzenden Agenten an diese Personen sind unzulässig; der Arbeitsbereich darf anderen Personen nicht den Zugriff über Schnittstellen vermitteln (Abs. 2);
b) der Umfang auf das für das Projekt Erforderliche beschränkt bleibt und kein wesentlicher Teil eines Plattformbestandteils gespeichert wird;
c) der KI-Assistent die gespeicherten Inhalte nur für Arbeitsaufträge innerhalb dieses Projekts verwendet; projekt- oder kontoübergreifende Gedächtnisfunktionen sind so einzustellen, dass Plattformbestandteile nicht übernommen werden, soweit der KI-Assistent dies vorsieht, andernfalls für das Projekt zu deaktivieren;
d) die Voraussetzungen des Abs. 5 auch für die gespeicherten Inhalte erfüllt sind.
Nach Abschluss des Projekts, spätestens zwölf Monate nach dem letzten Arbeitsauftrag in diesem Projekt, sind die gespeicherten Plattformbestandteile aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder ist der Arbeitsbereich zu löschen; dasselbe gilt für die im Projekt erstellten Dateien, soweit sie keine projektbezogenen Arbeitsergebnisse (§ 4 Abs. 5) sind. Für zulässig erstellte Exporte gilt § 5 Abs. 4; lit. a und d gelten auch für sie. Die Indexierung innerhalb eines zulässigen projektbezogenen Arbeitsbereichs ist kein Training, keine Verbesserung und keine Validierung im Sinne von § 5 Abs. 1 lit. b und kein Datenbestand im Sinne von § 5 Abs. 1 lit. b Satz 2. Ein projektübergreifender oder dauerhafter Datenbestand aus über KI-Assistenten abgerufenen oder gespeicherten Inhalten, einschließlich durchsuchbarer Indizes, Vektordatenbanken und Agenten-Wissensquellen, bleibt untersagt. Auf Anfrage des Anbieters benennt die Organisation die eingesetzten KI-Assistenten und bestätigt in Textform die Einhaltung dieses Absatzes.

(7) Die Vorgaben aus § 5 Abs. 2 für Arzt-, Ansprechpartner- und Einweiserdaten gelten uneingeschränkt auch für den Zugriff über Schnittstellen. Unzulässig ist insbesondere der Einsatz von KI-Agenten, Bots oder sonstigen Automatisierungen zur Lead-Generierung, zur automatisierten Kontaktaufnahme sowie zur Synchronisation oder Überführung dieser Daten in externe CRM-, Vertriebs- oder Marketingsysteme.

(8) Der Abruf gesondert verarbeiteter Daten über Schnittstellen erfolgt im Rahmen der AVV und nur im Umfang der Zugriffsrechte nach § 7 Abs. 4. Die Übermittlung erfolgt auf Weisung und in Verantwortung der Organisation. Die anschließende Verarbeitung durch den Anbieter des KI-Assistenten ist nicht Gegenstand der AVV zwischen Organisation und Anbieter. Die Organisation stellt sicher, dass hierfür eine Rechtsgrundlage und, soweit erforderlich, eine Vereinbarung mit dem Anbieter des KI-Assistenten besteht und dass berufs- und krankenhausrechtliche Vorgaben eingehalten werden. § 8 Abs. 1 bleibt unberührt.

(9) Der Nutzer kann über Schnittstellen auf eigene und ihm freigegebene Nutzerinhalte zugreifen. Für deren Übermittlung an einen KI-Assistenten gilt Abs. 5 entsprechend. Bei Nutzerinhalten, die ihm lediglich freigegeben wurden, hat der Nutzer bestehende Vertraulichkeitspflichten innerhalb der Organisation zu beachten.

(10) Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Verarbeitung, Darstellung oder Veränderung abgerufener Inhalte durch KI-Assistenten, insbesondere nicht für unvollständige, verfälschte oder frei erzeugte Aussagen. Ausgaben eines KI-Assistenten sind keine Plattformbestandteile; § 9 gilt entsprechend. Über Schnittstellen gelieferte Inhalte, einschließlich veröffentlichter Nutzerinhalte anderer Nutzer, können Texte enthalten, die ein KI-Assistent als Anweisung missversteht. Der Nutzer hat die Aktionen seines KI-Assistenten zu überwachen.

(11) Abfragen über Schnittstellen werden nach § 11 Abs. 6 bis 8 protokolliert. Der Anbieter kann Schnittstellen nach § 10 Abs. 5 ändern, einschränken oder einstellen. Er kann Zugriffstoken widerrufen und bei konkreten Anhaltspunkten für eine unzulässige Nutzung Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 und 2 ergreifen. Endet die Premium-Vereinbarung, entfällt die Zuordnung der Premium-Lizenz nach § 3 Abs. 6 oder fällt das Nutzerkonto nach § 11 Abs. 5 auf den Funktionsumfang der Basisversion zurück, wird der Zugriff über Schnittstellen für diesen Zeitraum gesperrt – bestehende Zugriffstoken werden widerrufen und sind nach Wiederaufnahme neu einzurichten. Rechtmäßig im Rahmen von Abs. 6 gespeicherte Ergebnisse dürfen für das laufende Projekt weiterverwendet werden; § 5 Abs. 4 gilt für zulässig erstellte Exporte.

 

§ 6 Nutzerinhalte und Nutzungsrechte

(1) Ein Organisationsmitglied kann eigene Nutzerinhalte erstellen, einstellen, bearbeiten, speichern und verwalten. Hierzu zählen insbesondere NUB-Vorlagen, Kodierhilfen, gespeicherte Gebiete, Filter, Analysen und Kalkulationen. Sämtliche Rechte an diesen Nutzerinhalten verbleiben grundsätzlich beim Organisationsmitglied bzw. der jeweiligen Organisation, soweit sie ihnen zustehen. Rechte des Anbieters an in Nutzerinhalte eingebundenen oder darin wiedergegebenen Plattformbestandteilen bleiben unberührt.
a) Nutzerinhalte können an andere aktive Organisationsmitglieder desselben Organisationsbereichs freigegeben werden, auch bei befristeter Mitgliedschaft, und an solche mit unbefristeter Mitgliedschaft übertragen werden. Bei einer Übertragung tritt der Empfänger an die Stelle des bisherigen Organisationsmitglieds; Urheber- oder sonstige Stammrechte gehen nicht über. Bei bloßer Freigabe darf der Empfänger die Inhalte im Rahmen der freigeschalteten Plattformfunktionen einsehen und damit arbeiten, aber nicht weiter freigeben, übertragen oder löschen.
b) Sind das Organisationsmitglied und die Organisation hierzu berechtigt, kann das Organisationsmitglied bestimmte Nutzerinhalte veröffentlichen und damit verifizierten Leistungserbringern zugänglich machen. Kodierhilfen veröffentlicht es selbst über die vorgesehene Funktion, NUB-Vorlagen auf Antrag beim Anbieter. Eine Veröffentlichung kann jederzeit zurückgenommen werden. Mit der Veröffentlichung erklärt sich die Organisation einverstanden, dass der Anbieter Abrufanalysen nach Abs. 1d erstellt und Dritten bereitstellt.
c) Veröffentlichte NUB-Vorlagen und Kodierhilfen sind nur Organisationsmitgliedern verifizierter Leistungserbringer zugänglich. Diese dürfen sie, auch in der Basisversion und samt eingebundener Plattformbestandteile, herunterladen oder exportieren, anpassen und ausschließlich für eigene Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG beim InEK oder für Kodierung und Abrechnung eigener Behandlungsfälle verwenden, auch nach Rücknahme der Veröffentlichung, soweit sie bereits heruntergeladen wurden. Die Einreichung beim InEK ist keine Weitergabe an Dritte; jede andere Weitergabe oder Verwertung ist unzulässig, § 5 Abs. 1 lit. a und b gilt. Der Empfänger prüft die Inhalte vor der Verwendung eigenverantwortlich.
d) Verifizierte Leistungserbringer können veröffentlichte NUB-Vorlagen und Kodierhilfen kostenfrei nutzen. Hierfür protokolliert der Anbieter insbesondere Ansichten, Downloads und Kennzeichnungen unter Zuordnung zu Nutzerkonto und Organisation und erstellt daraus Abrufanalysen, die er auch entgeltlich Dritten bereitstellen kann. Diese enthalten Angaben zur Einrichtung und zur Nutzung, aber keine Namen, Kontaktdaten oder Nutzerkennungen einzelner Nutzer.
e) Empfänger einer Abrufanalyse dürfen diese nur für eigene Zwecke im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwenden und ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht an Dritte weitergeben. Jeder Versuch, einzelne Nutzer zu identifizieren, insbesondere durch Zusammenführung mit anderen Daten, ist unzulässig.

(2) Der Nutzer und die Organisation räumen dem Anbieter an den Nutzerinhalten ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit Betrieb und Funktionen der Online-Plattform dies erfordern. Veröffentlichte Nutzerinhalte darf der Anbieter verifizierten Leistungserbringern nach Abs. 1c bereitstellen und zum Entwickeln, Trainieren und Verbessern eigener KI-Modelle verwenden. Eine Rücknahme der Veröffentlichung wirkt nur für die Zukunft. Übernommene NUB-Vorlagen nach § 12 Abs. 1a darf der Anbieter dauerhaft speichern, nutzen, auswerten und verifizierten Leistungserbringern bereitstellen. Nicht veröffentlichte Nutzerinhalte darf der Anbieter im Übrigen nur nach Abs. 5 bis 7 verwenden.

(3) Die Rechteeinräumung erfolgt ohne gesonderte Vergütung. Als Gegenleistung für die Rechteeinräumung erhält der Nutzer im Rahmen des jeweiligen Funktionsumfangs Zugriff auf die Plattformfunktionen zur Bearbeitung, Auswertung und Verwaltung seiner Nutzerinhalte.

(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf das Einstellen oder den Verbleib von Nutzerinhalten auf der Online-Plattform. Der Anbieter darf Nutzerinhalte insbesondere bei technischen Schwierigkeiten, ungeeigneten Formaten, Rechtsverstößen oder Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen ablehnen, sperren oder entfernen.

(5) Nicht veröffentlichte Nutzerinhalte dürfen durch Such-, Analyse-, Empfehlungs- und KI-Assistenzfunktionen verarbeitet werden, soweit ein berechtigter Nutzer die jeweilige Funktion verwendet oder dies für deren technische Bereitstellung erforderlich ist. Die Verarbeitung darf insbesondere eine Strukturierung, Auswertung, Zusammenfassung und Vorschlagserstellung für diesen Nutzungsvorgang umfassen. Eine darüber hinausgehende Verwendung konkreter Nutzerinhalte zur allgemeinen Produktentwicklung ist ausgeschlossen; Abs. 2 Sätze 2 bis 4 bleiben unberührt.

(6) Nutzerinhalte werden an externe KI-Dienstleister nur übermittelt, wenn dies für eine vom berechtigten Nutzer verwendete Funktion erforderlich ist. Die Übermittlung von Nutzerinhalten durch den Nutzer an einen selbst gewählten KI-Assistenten richtet sich nach § 5a Abs. 5 und 9.

(7) Nicht veröffentlichte Nutzerinhalte werden vertraulich verarbeitet. Eine Nutzung nicht veröffentlichter Nutzerinhalte zur Entwicklung, zum Training oder zur Verbesserung allgemeiner KI-Modelle oder für andere Organisationen ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Gesondert verarbeitete Daten, Import-Modul, Zugriff und Benchmarkdaten

(1) Gesondert verarbeitete Daten, insbesondere Daten nach § 21 KHEntgG („§ 21-Daten“), sonstige Abrechnungs-, Leistungs- und Falldaten sowie Kosten-, Budget- und Kalkulationsdaten, dürfen unabhängig von ihrem Personenbezug ausschließlich von hierzu berechtigten Nutzern über das Import-Modul hochgeladen und verarbeitet werden. Die Berechtigung kann Nutzern der Basis- oder Premiumversion nach Maßgabe des freigeschalteten Funktionsumfangs und der nachfolgenden Voraussetzungen eingeräumt werden. Zugriff, Verarbeitung, Speicherung und Löschung auf der Online-Plattform richten sich ausschließlich nach diesem § 7 und der jeweiligen AVV, die Übermittlung an einen KI-Assistenten nach § 5a Abs. 8.

(2) Enthalten die Daten personenbezogene Daten, sind Hochladen und Verarbeiten nur zulässig, wenn zuvor eine wirksame AVV gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Anbieter und der jeweiligen Organisation abgeschlossen wurde; der bloße Download der AVV genügt nicht. Der Anbieter kann Upload- und Verarbeitungsfunktionen zusätzlich technisch vom Nachweis oder Abschluss einer wirksamen AVV abhängig machen.

(3) Die Organisation ist dafür verantwortlich, dass sie zur Übermittlung, zum Upload, zur Verarbeitung und zur Nutzung der Daten auf der Online-Plattform berechtigt ist. Handelt sie selbst als Auftragsverarbeiter oder sonstiger Dienstleister eines Dritten, stellt sie sicher, dass der Einsatz des Anbieters als weiterer Auftragsverarbeiter bzw. Unterauftragsverarbeiter zulässig und vom jeweiligen Verantwortlichen genehmigt ist.

(4) Zugriff und Verwaltung sind auf den hochladenden Nutzer beschränkt. Andere Organisationsmitglieder, einschließlich des Organisationsadministrators, erhalten Zugriff nur durch seine Freigabe oder Übertragung. Eine Freigabe ist an aktive, auch befristete Organisationsmitglieder desselben Organisationsbereichs möglich; diese dürfen die Daten einsehen und damit arbeiten, sie aber weder weiter freigeben, übertragen noch löschen. Eine Übertragung ist nur an aktive, unbefristete Organisationsmitglieder desselben Organisationsbereichs möglich; der Empfänger tritt an die Stelle des hochladenden Nutzers. Endet die Mitgliedschaft des hochladenden Nutzers oder wird sein Nutzerkonto gelöscht, werden nicht zuvor übertragene Daten unwiderruflich gelöscht.

(5) Gesondert verarbeitete Daten verbleiben im geschützten Organisationsbereich, soweit die Organisation sie nicht nach § 5a Abs. 8 an einen selbst gewählten KI-Assistenten übermittelt. Vorbehaltlich Abs. 6 werden sie nicht für Zwecke des Anbieters, für organisationsübergreifende Auswertungen oder zum Training, zur Verbesserung oder zur Validierung von KI-Modellen verwendet. Plattforminterne KI-, Such-, Analyse- und Assistenzfunktionen greifen auf sie nur im Auftrag, nach Weisung und bei aktiver Auslösung durch ein Organisationsmitglied des jeweiligen Organisationsbereichs zu.

(6) Benchmarkdaten gemäß § 1 dürfen nur erstellt und organisationsübergreifend genutzt werden, wenn die Organisation, deren gesondert verarbeitete Daten einfließen, mit dem Anbieter eine gesonderte Benchmark-Vereinbarung abgeschlossen hat. Die zugrunde liegenden Daten sind vor jeder organisationsübergreifenden Nutzung nach den dort festgelegten Verfahren so zu anonymisieren und zu aggregieren, dass Personen, Behandlungsfälle und einzelne Organisationen mit Mitteln, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, nicht identifiziert werden können. Die Benchmark-Vereinbarung regelt insbesondere Mindestgrößen von Vergleichsgruppen, den Umgang mit seltenen Fällen, die Prüfung des verbleibenden Reidentifizierungsrisikos, die zugelassenen Nutzungszwecke sowie den Kreis der Empfänger. Andere Organisationen erhalten keinen Zugriff auf die zugrunde liegenden Daten.

 

§ 8 Pflichten und Gewährleistung des Nutzers

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Nutzerinhalte einzustellen und keine gesondert verarbeiteten Daten hochzuladen, zu verarbeiten oder freizugeben, wenn dies gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, diese Nutzungsbedingungen oder eine nach § 7 abgeschlossene AVV verstößt. Nutzerinhalte dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten. Vom Anbieter innerhalb der Online-Plattform eingebundene Plattformbestandteile, insbesondere Arzt-, Ansprechpartner- und Einweiserdaten, sind keine Nutzerinhalte. Patientendaten, Gesundheitsdaten, sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO sowie gesondert verarbeitete Daten im Sinne von § 7 dürfen ausschließlich über das hierfür vorgesehene Import-Modul nach § 7 in die Online-Plattform eingebracht werden.

(2) Der Nutzer gewährleistet, dass er zur Einstellung der Nutzerinhalte und zur Einräumung der in § 6 geregelten Rechte berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter oder bindenden Vertraulichkeitspflichten verletzt. Dies gilt insbesondere für eingestellte NUB-Vorlagen und Kodierhilfen. Die Organisation stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf einer eigenen Pflichtverletzung des Anbieters beruht.

(3) Verstößt die Organisation oder ein in ihrem Auftrag handelnder Nutzer schuldhaft gegen § 7 oder die anwendbare AVV, stellt die Organisation den Anbieter von hierauf beruhenden berechtigten Ansprüchen Dritter und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch auf einer eigenen Pflichtverletzung des Anbieters beruht.

 

§ 9 Informationsqualität, Verantwortlichkeit und Haftung

(1) Der Anbieter erstellt, pflegt und aktualisiert die bereitgestellten Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Informationsinhalte, Auswertungen und Plattformbestandteile dienen der fachlichen Unterstützung und Orientierung. Sie stellen keine rechtliche, medizinische, steuerliche, abrechnungstechnische oder sonstige verbindliche Beratung dar und ersetzen keine eigenständige fachliche Prüfung durch den Anwender, Nutzer oder die Organisation. Dies gilt auch für durch plattforminterne KI-Assistenzfunktionen erzeugte oder aufbereitete Inhalte und Ergebnisse, die insbesondere unvollständig oder unzutreffend sein können und vor ihrer Verwendung auf Richtigkeit und Eignung für den jeweiligen Zweck zu prüfen sind.

(2) Eine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht übernommen, soweit nicht in § 10 Abs. 3 oder ausdrücklich an anderer Stelle etwas Abweichendes vereinbart wurde.

(3) Für von Nutzern veröffentlichte Inhalte (§ 6 Abs. 1b) sind der jeweilige Nutzer und die Organisation verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, diese vorab auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aktualität zu prüfen. Für übernommene NUB-Vorlagen nach § 12 Abs. 1a übernimmt der Anbieter die Verantwortung für deren weitere Bereitstellung und Verwendung ab dem Zeitpunkt der Übernahme.

(4) Soweit gesondert verarbeitete Daten verarbeitet oder anderen Organisationsmitgliedern zugänglich gemacht werden, erfolgt dies nach Maßgabe von § 7 sowie nach Maßgabe der jeweiligen AVV. Der Anbieter nimmt keine fachliche, medizinische, abrechnungstechnische oder inhaltliche Prüfung dieser Daten vor. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit der Daten sowie der Zugriffsberechtigungen liegt allein bei der jeweiligen Organisation bzw. dem hochladenden oder zugriffsberechtigenden Nutzer.

(5) Die Nutzung der Informationsinhalte, Nutzerinhalte, Plattformfunktionen und Auswertungen erfolgt eigenverantwortlich. Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der Anwender, Nutzer oder Organisationen.

(6) Für die Haftung des Anbieters gelten die Bestimmungen der AGB (insbesondere § 3 AGB) sowie vorrangiger individueller Vereinbarungen und der AVV.

 

§ 10 Wartungsfenster, Funktionsumfang und Updates

(1) Der Anbieter stellt die Online-Plattform in der jeweils aktuellen Version bereit. Zur Bereitstellung, Wartung, Aktualisierung und Absicherung kann es erforderlich sein, den Zugang vorübergehend zu unterbrechen. Geplante Wartungsarbeiten finden grundsätzlich außerhalb der Kernarbeitszeiten, werktags zwischen 18:00 und 06:00 Uhr sowie an Wochenenden, statt. Hiervon kann insbesondere bei dringenden Sicherheits-, Stabilitäts- oder sonstigen technischen Maßnahmen abgewichen werden.

(2) Längere geplante Wartungsarbeiten dauern in der Regel nicht länger als zwei Stunden pro Durchgang und werden, soweit möglich, rechtzeitig über einen Hinweis innerhalb der Online-Plattform, zum Beispiel per System-Banner, angekündigt. Eine gesonderte individuelle Benachrichtigung per E-Mail erfolgt nicht.

(3) Für Nutzer der Premiumversion gewährleistet der Anbieter eine Verfügbarkeit der Online-Plattform von 99,5 % im Monatsmittel, soweit die Premium-Vereinbarung nichts Abweichendes regelt. Geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.

(4) Für Nutzer der Basisversion ist keine bestimmte technische Verfügbarkeit geschuldet.

(5) Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang der Online-Plattform zu erweitern, zu ändern oder einzelne Funktionen zu entfernen, sofern hierdurch die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

§ 11 Verstöße, technische Schutzmaßnahmen und nutzungsbezogene Auswertung

(1) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder die AGB kann der Anbieter je nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessene Maßnahmen ergreifen, insbesondere eine Verwarnung oder eine vorübergehende Einschränkung oder Sperrung des Nutzerkontos oder Organisationsbereichs. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Anbieter das Nutzerkonto oder den Organisationsbereich dauerhaft sperren oder das Nutzungsverhältnis außerordentlich kündigen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei vorsätzlichen Falschangaben oder Identitätstäuschung (§ 3 Abs. 4), einer unzulässigen Registrierung (§ 3 Abs. 2), der Weitergabe oder gemeinsamen Nutzung von Zugangsdaten (§ 5 Abs. 1 lit. d), systematischer Datenextraktion (§ 5 Abs. 1 lit. a), dem Upload gesondert verarbeiteter Daten ohne wirksame AVV (§ 7 Abs. 2), Verstößen gegen § 5a Abs. 2 oder Abs. 3 lit. a bis c sowie bei wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder die AGB.

(3) Soweit Sicherheits-, Missbrauchs- oder sonstige dringende Gründe nicht entgegenstehen, informiert der Anbieter den betroffenen Nutzer vorab in geeigneter Weise über eine Maßnahme nach Abs. 1, andernfalls unverzüglich danach. Bei Verdacht einer unzulässigen automatisierten Abfrage, eines Scraping-Versuchs oder einer sonstigen missbräuchlichen Datenextraktion kann der Anbieter ohne Vorankündigung technische Schutzmaßnahmen ergreifen, insbesondere Rate-Limiting, den Widerruf von Zugriffstoken und die Sperrung betroffener IP-Adressbereiche oder Nutzerkonten; die Information erfolgt in diesem Fall nachträglich.

(4) Nach einer dauerhaften Sperrung, Löschung oder Kündigung aus wichtigem Grund ist eine erneute Registrierung der betroffenen Personen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters unzulässig. Die weiteren Folgen einer Sperrung oder Beendigung richten sich nach § 12 Abs. 4.

(5) Die Sperrung bei Zahlungsverzug richtet sich nach § 2 Abs. 2 der AGB. Sie betrifft nur die Funktionen der Premiumversion; das Nutzerkonto fällt für die Dauer des Verzugs auf den Funktionsumfang der Basisversion zurück. § 7 und die jeweilige AVV bleiben unberührt.

(6) Der Anbieter darf Aktivitäten registrierter Nutzer technisch angemessen protokollieren und auswerten, um die vertragsgemäße Nutzung und die Systemsicherheit sicherzustellen, Missbrauch zu vermeiden sowie die Online-Plattform zu analysieren, zu personalisieren und zu verbessern. Erfasst werden insbesondere Funktionsaufrufe, Such- und Filtervorgänge, Interaktionen mit Inhalten und Plattformfunktionen, Nutzungshäufigkeiten und -zeitpunkte, technische Nutzungsdaten sowie Angaben zu Organisation, Rolle, Funktion oder Positionsbeschreibung des Nutzers; Aktionen an veröffentlichten NUB-Vorlagen und Kodierhilfen zusätzlich für Abrufanalysen nach § 6 Abs. 1d. Aktivitäten unregistrierter Anwender werden nutzerbezogen nur anhand technisch erforderlicher Server-, Sicherheits- und Zugriffsdaten sowie der einwilligungsbasierten Reichweitenmessung nach der Datenschutzerklärung ausgewertet.

(7) Die nach Abs. 6 erfassten Daten dürfen zur Bereitstellung, Personalisierung, Absicherung und Verbesserung der Online-Plattform verwendet werden. Dabei gilt:
a) Nutzerinhalte werden ausschließlich nach § 6 verarbeitet; gesondert verarbeitete Daten nach § 7 sind nicht erfasst.
b) Die Daten werden nicht zur Extraktion von Geschäftsgeheimnissen oder kundenindividuellem Know-how und nicht für konkurrierende Angebote verwendet. Sie werden weder vom Anbieter noch von eingesetzten Dienstleistern zum Training, zur Verbesserung oder zur Validierung von KI-Modellen verwendet. Zulässig bleibt ihre interne Auswertung, um Nutzung, Qualität und Fehlerfreiheit der Plattformfunktionen, einschließlich der plattforminternen KI-Assistenzfunktion, zu beurteilen und diese Funktionen weiterzuentwickeln. Die Erstellung und Bereitstellung von Abrufanalysen nach § 6 Abs. 1d bleibt unberührt.
c) Personenbezogene Nutzungsprotokolle werden nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Beschäftigten verwendet oder der Organisation oder Dritten hierfür bereitgestellt.
d) Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber Nutzern werden nicht ausschließlich automatisiert auf Grundlage dieser Protokolle getroffen.

(8) Personenbezogene oder pseudonymisierte Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, der anwendbaren Datenschutzgesetze und einer erforderlichen Rechtsgrundlage verarbeitet. Analyse-, Personalisierungs- und Verbesserungsauswertungen erfolgen soweit möglich aggregiert, anonymisiert oder pseudonymisiert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere an eingesetzte Dienstleister, an Empfänger von Abrufanalysen nach § 6 Abs. 1d, zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung oder auf Anweisung des betroffenen Nutzers.

 

§ 12 Nutzungsdauer und Beendigung von Nutzerkonto und Organisationsbereichen

(1) Ein Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit selbst löschen. Mit der Löschung des Nutzerkontos enden zugleich seine Organisationsmitgliedschaften in allen Organisationsbereichen. Ist der Nutzer in einem oder mehreren Organisationsbereichen Organisationsadministrator, setzt die Löschung des Nutzerkontos voraus, dass er die jeweilige Administratorrolle zuvor auf einen anderen Nutzer mit aktiver, unbefristeter Mitgliedschaft im selben Organisationsbereich überträgt. Ist er einziges Organisationsmitglied eines Organisationsbereiches, ist eine Übertragung der Administratorrolle nicht erforderlich; der Organisationsbereich wird in diesem Fall zusammen mit dem Nutzerkonto gelöscht. Mit ihm werden sämtliche dem Organisationsbereich zugeordneten Nutzerinhalte und gesondert verarbeiteten Daten unwiderruflich gelöscht; eine Wiederherstellung nach Abs. 1a ist ausgeschlossen. Für veröffentlichte NUB-Vorlagen gilt Abs. 1a Satz 4.
a) Endet die Mitgliedschaft eines Nutzers oder wird sein Nutzerkonto gelöscht, werden seine nicht übertragenen Nutzerinhalte aus der aktiven Nutzung entfernt. Der Anbieter informiert den Organisationsadministrator hierüber in Textform unter Hinweis auf die Wiederherstellungsfrist und die Übernahme veröffentlichter NUB-Vorlagen. Dieser kann die Inhalte innerhalb von 30 Tagen wiederherstellen und auf sich oder ein anderes aktives, unbefristetes Organisationsmitglied desselben Organisationsbereichs übertragen; nicht wiederhergestellte Inhalte werden danach unwiderruflich gelöscht. Abweichend hiervon übernimmt der Anbieter nach Fristablauf nicht wiederhergestellte NUB-Vorlagen, die bei Ende der Mitgliedschaft nach § 6 Abs. 1b veröffentlicht sind, sofern das Organisationsmitglied sie nicht vor Ende der Mitgliedschaft gelöscht hat; wird ein Organisationsbereich gelöscht, übernimmt der Anbieter die zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten NUB-Vorlagen unmittelbar mit der Löschung. Nicht veröffentlichte NUB-Vorlagen werden wie sonstige Nutzerinhalte behandelt und zu keinem Zeitpunkt anderen Organisationen zugänglich gemacht oder vom Anbieter übernommen.
b) Das Nutzungsverhältnis für die kostenfreie Basisversion läuft auf unbestimmte Zeit. Der Anbieter ist berechtigt, Konten der kostenfreien Basisversion vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen, wenn die Basisversion eingestellt oder wesentlich geändert wird, Sicherheitsgründe dies erfordern oder ein wichtiger Grund nach § 11 Abs. 2 vorliegt. Die dauerhafte Löschung gilt zugleich als Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Für eingestellte Nutzerinhalte gilt Abs. 1a, für gesondert verarbeitete Daten § 7 Abs. 4.

(2) Kostenpflichtige Premiumversion: Vertragslaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung richten sich nach den AGB bzw. der jeweiligen gesonderten Premium-Vereinbarung. Mit Beendigung des Hauptvertrags enden automatisch die Premium-Nutzungsrechte.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und dauerhaften Sperrung aus wichtigem Grund richtet sich nach § 11 Abs. 1 und 2.

(4) Im Falle einer wirksamen Kündigung oder sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses setzt der Anbieter diese systemseitig durch Einschränkung oder Löschung des Nutzerkontos um, bei Betroffenheit der gesamten Organisation auch des Organisationsbereichs, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten, berechtigte Interessen des Anbieters oder gesonderte Vereinbarungen nicht entgegenstehen. Im Falle einer Sperrung wird der Zugang zum betroffenen Nutzerkonto oder Organisationsbereich für die Dauer der Sperrung eingeschränkt oder gesperrt; eine Löschung erfolgt allein aufgrund der Sperrung nicht. Für Nutzerinhalte gilt Abs. 1a, für gesondert verarbeitete Daten § 7 und die jeweilige AVV; zulässig erstellte Exporte bleiben nach § 5 Abs. 4 unberührt. Projektbezogene Arbeitsergebnisse bleiben unberührt.

 

§ 13 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten von Anwendern, Nutzern sowie Ansprechpartnern oder sonstigen Kontaktpersonen von Organisationen nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter https://reimbursement.info/datenschutz/. Für gesondert verarbeitete Daten gelten § 7 und die jeweilige AVV, für Nutzerinhalte § 6.

(2) Support-Chat, Helpdesk, Kontaktformulare, E-Mail und vergleichbare Kommunikationskanäle sind nicht für die Übermittlung von Patientendaten, Gesundheitsdaten, § 21-Daten oder sonstigen gesondert verarbeiteten Daten bestimmt.

 

§ 14 Änderungen der Nutzungsbedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Weiterentwicklungen, Änderungen des Funktionsumfangs oder neuer oder veränderter Sicherheits- oder Missbrauchsrisiken. Änderungen dürfen Nutzer oder Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Änderungsgrundes nicht unangemessen benachteiligen.

(2) Für unregistrierte Anwender gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Nutzung veröffentlichte Fassung der Nutzungsbedingungen. Registrierte Nutzer müssen geänderten AGB und/oder Nutzungsbedingungen vor der weiteren Nutzung zustimmen, sofern es sich nicht um Änderungen nach Abs. 4 handelt.

(3) Geänderte AGB und/oder Nutzungsbedingungen werden registrierten Nutzern bei der nächsten Anmeldung und vor der weiteren Nutzung der Online-Plattform zur Zustimmung vorgelegt.

(4) Änderungen, die bestehende Regelungen lediglich klarstellen, konkretisieren oder technisch absichern und weder bestehende Nutzungsbeschränkungen wesentlich erweitern noch bereits eingeräumte Nutzungsrechte oder wesentliche Hauptleistungen wesentlich einschränken, können ohne gesonderte Zustimmung mit Wirkung für die Zukunft vorgenommen werden.

(5) Für Nutzer der Premiumversion richten sich Preise, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und der vereinbarte Leistungsumfang nach der jeweils geschlossenen Premium-Vereinbarung und werden durch Änderungen dieser Nutzungsbedingungen nicht berührt.

(6) Änderungen können auch während einer laufenden Vertragsperiode vorgenommen werden, soweit sie aufgrund zwingender gesetzlicher oder sicherheitsrelevanter Vorgaben oder aus technischen Gründen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Online-Plattform erforderlich sind. Wird hierdurch eine wesentliche Leistung eines Premiumvertrags nicht nur unerheblich zum Nachteil des Kunden verändert, kann der Kunde den Premiumvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Information mit sofortiger Wirkung kündigen.