Management & Krankenhaus
Medizincontroller und Kodierfachkräfte tun ihr Möglichstes, um entstandene Aufwände über die richtige Interpretation der Regelwerke sowie der vollumfänglichen Kodierung wieder einzuspielen. Nicht nur für die Erstattung ist dies ein Muss. Auch die Weiterentwicklung des Systems basiert auf den Datenlieferungen gem. § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), welche jährlich von allen Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelt werden. Einen besonderen Stellenwert nehmen die Kostenstellenzuordnungen der InEK Kalkulationskrankenhäuser ein. Diese beiden Größen sind u.a. die Grundlagen für die jährlichen Anpassungen sowie für die Weiterentwicklung des Systems.
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