Letzte Aktualisierung: 26.03.2020
Am 30.01.2020 wurde der Ausbruch des neuartigen Coronavirus als „Gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingestuft.
Das Coronavirus SARS-CoV-2 (auch als Coronavirus-Krankheit-2019 [COVID-19] bezeichnet) ist Ursache einer Pandemie. Die Krankheitserscheinungen ähneln dem „schweren akuten respiratorischen Syndrom“ (SARS).
Am 17.02.2020 wurde von der WHO und dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) der Reservekode U07.1! für die „neue Coronavirus-Krankheit (COVID-19) freigegeben. Die Verwendung in Deutschland ist verbindlich. Damit wird der obligate Sekundärkode B97.2! (Koronaviren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind) spezifisch ergänzt. Eine Diskussion, ob durch die Einführung von U07.1! auf die Angabe von B97.2! verzichtet werden kann, steht noch aus.
Am 24.03.2020 wurde von der WHO und dem DIMDI ein weiterer Reservekode U07.2! eingeführt, um klinisch-epidemiologisch diagnostizierte Erkrankungsfälle OHNE Virusnachweis abbilden zu können.
Da es sich bei beiden Kodierungen um Sekundärkodes handelt, die stets mit einem Primärkode zu kombinieren sind, sind entsprechende Kodierungen anzugeben.
Folgende Primärkodes sind in Verbindung mit den COVID-19-Kodierungen zu verwenden:
- J00 – Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
- J02.8 – Akute Pharyngitis durch sonstige näher bezeichnete Erreger
- J04.0 – Akute Laryngitis
- J04.1 – Akute Tracheitis
- J04.2 – Akute Laryngotracheitis
- J06.0 – Akute Laryngopharyngitis
- J06.8 – Sonstige akute Infektionen an mehreren Lokalisationen der oberen Atemwege
- J06.9 – Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
- J12.8 – Pneumonie durch sonstige Viren
- J20.8 – Akute Bronchitis durch sonstige näher bezeichnete Erreger
- J21.8 – Akute Bronchiolitis durch sonstige näher bezeichnete Erreger
- J22 – Akute Infektion der unteren Atemwege, nicht näher bezeichnet
Kodierung von Kontaktpersonen und asymptomatischen Keimträgern
Bei einer Kontaktperson, bei der weder Krankheitssymptome noch ein Erregernachweis vorliegt, ist der Behandlungsanlass mit Z20.8 (Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten) zu kodieren.
Kodierhilfe zu COVID-19-Kodierung
Um sicherzustellen, dass die Coronavirs-Krankheit COVID-19 in den Krankenhäusern richtig kodiert wird, können Leistungserbringer entsprechende Kodierhilfen zur Kodierung der Erkrankung selbst und zur Kodierung der dazugehörenden Haupterkrankung auf der Onlineplattform app.reimbursement.info einsehen.