Köln, 13. Juli 2016
Welche Rolle kann der Hersteller einnehmen?
Hersteller von Medizinprodukten und Arzneimitteln arbeiten kontinuierlich daran, neue sowie innovative Produkte auf den Markt zu bringen, um die Versorgungslandschaft des Gesundheitswesens mit Therapien, Prozeduren und Behandlungstechniken auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten.
Leistungserbringer sind bestrebt, ihre Patienten mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) zu versorgen. Diese sind naturgemäß aufgrund ihrer Neuheit bisher noch nicht erlösrelevant im Gesundheitssystem etabliert. Um Patienten dennoch mit NUB behandeln zu können, können Leistungserbringer das NUB Verfahren nutzen und somit befristete, fallbezogene sowie außerbudgetäre Zusatzentgelte verhandeln. Jedoch muss vorher evaluiert werden:
Ist das Verfahren überhaupt NUB fähig?
Sind die vorliegenden Kriterien für die Aufnahme in das NUB Verfahren erfüllt, kann der Leistungserbringer einen entsprechenden NUB Antrag stellen. An dieser Stelle nimmt der Hersteller eine wichtige Rolle ein, die er jedoch ausschließlich passiv ausleben darf!
Denn: NUR Leistungserbringer dürfen einen entsprechenden Antrag beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus einreichen.
Möglichkeiten des Herstellers
Ist der Hersteller also lediglich in einer inaktiven Beobachterposition und muss tatenlos abwarten, wie das NUB Verfahren ausgeht? Nein, denn einzig der NUB Antrag involviert die Hersteller aktiv, da kaum ein anderer eine Innovation besser beschreiben kann als der Entwickler selbst. Dies sollten Hersteller nutzen!
Voraussetzung für einen aussichtsreichen Antrag ist die Vollständigkeit des Antrags. Leistungserbringer müssen dafür Sorge tragen, alle nötigen Informationen vorab zu beschaffen. Im gemeinsamen Austausch mit den Herstellern können diese den Leistungserbringern alles Nötige zukommen lassen, Unklarheiten beseitigen und somit die Chance auf Einwilligung des Antrages erhöhen.
Bereitstellung NUB Antrag
Dies kann über die entsprechend dem Fachgebiet zugehörigen Fachgesellschaften oder über eine NUB Börse geschehen. Hersteller können hier bereits vorgefertigte NUB Vorlagen einstellen oder direkt in der Börse erstellen. Diese können sich im geschützten Bereich ausschließlich die Leistungserbringer ziehen und mit ihren individuellen Angaben ergänzen. Zudem lässt die NUB Börse Zusatzinformationen wir Herstellername, Artikelbezeichnung, Artikel- oder PZN Nummern, Fachabteilungszuordnung und andere Dinge als Such- und Filterkriterien zu, über die schnell die richtige NUB Vorlage gefunden werden kann.
Hinweise für den Hersteller
Bei NUB Anträgen muss stets berücksichtigt werden, dass keine Produkte sondern Verfahren beantragt werden. Im Antrag sollte demnach das Hauptaugenmerk auf Abgrenzungen und Verbesserung zu bereits etablierten Verfahren liegen. Wichtig ist zunächst jedoch der Tatbestand, dass sich das neue Verfahren tatsächlich einer Innovation entspricht. Die verschiedenen Innovationsstufen mit deren NUB Fähigkeit können Sie hier einsehen.
Ihr Verfahren entspricht den Kriterien für eine Aufnahme in das NUB-Verfahren und Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung eines adäquaten Antrages? Nutzen Sie unsere NUB Börse zum Erstellen, Verwalten und Verteilen von NUB Vorlagen. Wie Sie eine NUB Vorlage schreiben erläutern wir Ihnen hier! Sonstige weitere wichtige Informationen zum NUB Verfahren sowie umfassende Beschreibung der Bereiche:
- Warum einen NUB Antrag schreiben?
- Wer darf in NUB Verhandlung einsteigen?
- Antragsfristen und Veröffentlichung von NUB
- Was folgt nach dem NUB Antragverfahren?
- Welche Möglichkeiten zur ökonomischen Abbildung bestehen außerhalb von NUB?
- Hinweis zum additiven Nutzen
- GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ab 2016 NEU: §137h SGB V
- Gründe für eine Ablehnung von NUB
finden sie hier.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
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