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Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat den Auftrag, die Bundesärztekammer zu Fragen des Arzneimittelwesens unabhängig zu beraten und die Ärzteschaft ausführlich und aktuell über Arzneimitteltherapien und Arzneimittelsicherheit zu informieren.

Im Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer sind die Aufgaben und Tätigkeiten der AkdÄ einzusehen. Dazu zählen neben informativen Berichten auch Therapieempfehlungen zur pharmakotherapeutischen Problemlösung auf Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.

In Kooperation mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die Arzneimittelkommission für den Unterhalt des Ärzteausschusses Arzneimittelsicherheit sowie einer Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen zuständig. Zudem ist sie gem. § 62 AMG Stufenplanbeteiligte und ist Ausrichter sowie Mitwirkende an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen.

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