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Die Bundesärztekammer (BÄK) ist die Arbeitsgemeinschaft der 17 Deutschen Ärztekammern und gilt als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Als Gründungsdatum lässt sich die Arbeitstagung vom 14./15. Juni 1947 festsetzen, mit dessen Veranstaltung ein Beschluss zur Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern“ einherging. Seit 1955 führt sie die Bezeichnung „Bundesärztekammer“ (BÄK). Die BÄK umfasst folgende Landesärztekammern (LÄK):

Die BÄK fungiert primär als Interessenvertretung der Ärztinnen und Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist aktive Mitwerkende am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft und Mitentwickler von Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik.

Das Aufgabenspektrum der BÄK umfasst:

  • Sicherung einer umfassenden guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung durch Erfahrungsaustausch mit Ärztekammern
  • Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls aller Ärztinnen und Ärzte
  • Beratung und Unterrichtung der Ärztinnen und Ärzte bei Vorgängen des Gesundheitswesens und des sozialen Lebens
  • Formulierung von Grundsätzen zur ärztlichen Tätigkeit sowie Regelungen der ärztlichen Berufspflichten
  • Förderung der ärztlichen Fortbildung sowie Qualitätssicherung
  • Regelungen der
    • Berufsordnung (ethische und berufsrechtliche Pflichten der Ärzte, wie z.B. die Schweigepflicht)
    • Weiterbildungsordnung (Inhalt, Dauer und Ziele der Weiterbildung sowie Facharztbezeichnungen)

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