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Das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) wurde von der damaligen Bundesregierung (CDU/CSU und FDP) beschlossen und trat am 01.01.1989 unter Mitwirkung des Arbeits- und Sozialministers Norbert Blüm in Kraft. Dieses Gesetz legte den Grundstein für viele nachfolgende Reformen durch Einführung einer neuen gesetzlichen Grundlage für das GKV-System – das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), das weite Teile der davor geltenden Reichsverordnung (RVO) beinhaltet.

Die zentrale Zielvorstellung des GRG beinhaltete folgende Aspekte:

  • Stabilisierung des Beitragssatzes
  • Sicherung einer notwendigen medizinischen Versorgung
  • angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen

Um diese Ziele zu erreichen, wurden im Zuge der Reform durch das GRG wichtige Punkte umgesetzt:

  • Einführung bzw. Erhöhung von Zuzahlungen für nicht festbetragsgebundene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie die Einführung von Härtefallregelungen
  • Einführung eines Festbetragssystems für Arznei- und Hilfsmittel
  • Erweiterung der Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Neugründung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
  • Einführung von Maßnahmen zur Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung

Bereits 1987 gab es nach den Bundestagswahlen einen ersten Gesetzentwurf mit den inhaltlichen Schwerpunkten Festbeträge für Arzneimittel, Zuzahlungen und Leistungsausgrenzungen sowie ein Solidarbeitrag der Pharmaindustrie. Nach intensivem Einfluss einiger Interessengruppen wurde der Erstentwurf überarbeitet und ein zweiter Entwurf vorgelegt. Auf den angedachten Solidarbeitrag der Pharmaindustrie wurde verzichtet, die Festbetragsregelungen sollten aufgeweicht und geringe Streichungen sollten beim Sterbegeld vorgenommen werden. Im Bundesrat und in der Koalitionsgruppe wurde der zweite Entwurf unter anderem um die Punkte Regionalisierung der Gesundheitspolitik, Erhöhung der Zuzahlung von Krankenhausaufenthalten und Einschränkung von Leistungskürzungen beim Zahnersatz ergänzt. Schließlich wurde das GRG Ende 1988 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Inzwischen existiert das GRG in seiner Form nicht mehr, sondern wurde durch das Gesundheitsstrukturgesetz (siehe auch: GSG) im Jahr 1993 abgelöst.

 

Hier geht es zur Einsicht in das Gesundheits-Reformgesetz