Basierend auf der Einführung des Arzneimittelgesetzes (AMG) von 1976, wurde die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in enger Verknüpfung mit dem AMG am 14. November 1980 eingeführt und bietet die rechtliche Grundlage zur Regelung der Bepreisung verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei der Abgabe in öffentlichen Apotheken.

In der heutigen Fassung (vom 27. März 2014 – Stand: 07.10.2015) regelt die AMPreisV insbesondere die Bepreisung verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel sowie für in der Apotheke hergestellte Arzneimittel, aber auch Abgabepreise des pharmazeutischen Großhandels bei Abgabe an die Apotheken.

Tierärzte werden von der Verordnung ebenso berücksichtigt – sie regelt die Preisspannen im Vertrieb zwischen Großhandel und Tierarzt sowie zwischen Tierarzt und Tierhalter.

Von der AMPreisV ausgenommen sind (auszugsweise) Preisspannen und Preise der Apotheken, wenn es sich um eine Abgabe handelt durch Krankenhausapotheken oder Abgaben an Krankenhäuser sowie verschiedene staatliche Einrichtungen. Ebenfalls ausgenommen sind Preisspannen und Preise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

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