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Die Abkürzung DAV bezeichnet den Deutschen Apothekerverband e.V., der vor allem die wirtschaftlichen Interessen der Apothekenleiter vertritt und sich im Wesentlichen mit den kaufmännischen Belangen des Apothekerberufs befasst. Der DAV wurde 1872 unter dem Namen „Deutscher Apothekerverein“ gegründet und 1953 neu registriert. Seit 1992 führt er die nunmehr aktuelle Bezeichnung. Der Verband besteht aus Mitgliedern der 17 Landesapothekerverbände bzw. -vereine in den Regionen und bildet einen der Träger der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (siehe auch: ABDA).

Zu den wesentlichen Aufgaben des DAV gehören:

  • Interessenförderung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Aspekte der Apothekerschaft
  • Interessenvertretung gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen und Kostenträgern
  • Erarbeitung, Implementierung und Unterstützung von Maßnahmen der Gemeinschaftswerbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Förderung der betrieblichen Rationalisierung der öffentlichen Apotheken
  • Verwaltung des Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken gem. §§ 18 ff. ApoG
  • Verhandlung und Abschluss von Arzneilieferungsverträgen

Zur besseren Verwaltung von Hilfsmitteln in der Patientenversorgung stellt der DAV allen Apothekerinnen und Apothekern, die Mitglied eines Landesapothekerverbands sind, ein geschütztes Online-Vertragsportal zur Verfügung, um die Abgabe von Produkten und die Beratungsmöglichkeiten zu erleichtern. Das Portal gibt einen vollständigen Überblick über Vertragsbeitritte und mögliche, regionale Vertragsabschlussmöglichkeiten. Es ist ein Tool für Apothekerinnen und Apotheker um sämtliche Belange bzgl. der Verträge und Produkte eigenständig zu verwalten und zu überblicken.

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