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Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) ist eine medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation, die als beratende Organisation die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene unterstützt. Der MDS wurde am 18. Oktober 1989 als Arbeitsgemeinschaft „Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen“ gegründet und hat seinen Sitz in Essen. Im Zuge der Zusammenlegung der verschiedenen Spitzenverbände zum Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) am 01. Juli 2008 wurden auch die verschiedenen medizinischen Dienste in die Trägerschaft des GKV-Spitzenverbandes übertragen. Durch diese Bündelung entstand der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen als eingetragener Verein.

 

 

Mitglieder des MDS

 

Folgende Mitglieder gehören dem Verein an:

  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (als allein entscheidungsbefugtes Mitglied)
  • AOK-Bundesverband
  • BKK Dachverband e.V.
  • IKK e.V.
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • Knappschaft
  • Verband der Ersatzkassen e.V.

 

 

Finanzierung des MDS

 

Aufgrund seiner Rechtsform als eingetragener Verein wird der medizinische Dienst von seinen Vereinsmitgliedern finanziert. Den größten Anteil dessen trägt somit der GKV-Spitzenverband.

 

 

Aufgaben des MDS

 

Oberstes Ziel des medizinischen Dienstes ist die Beratung des GKV-Spitzenverbandes in sämtlichen medizinischen Fragen und die Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten. Weiterhin ist er mit der Koordination und Förderung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) beauftragt. Dazu gehört:

  • Fort- und Weiterbildung auf Bundesebene
  • Vorbereitung von Richtlinien und Sicherstellung von Transparenz bei deren Umsetzung
  • Information über Arbeitsverlauf und Ergebnisse
  • Pflege und Förderung einer gemeinsamen Tarifpolitik
  • Bereitstellung von Informations-Datenbanken für die MDK und die Krankenkassen

Die angebotenen Datenbanken stehen lediglich den Mitarbeitern der MDK oder Krankenkassen zur Verfügung. Sie haben Zugriff auf Informationen über u.a. das Hilfsmittelverzeichnis, die NUB-Datenbank oder die ZE-Datenbank. Die SEG 4-Kodierempfehlungen der MDK-Gemeinschaft sind hingegen öffentlich einsehbar.

 

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