Die Bundesapothekerkammer (BAK) wurde 1956 gegründet und stellt neben dem Deutschen Apothekerverband e.V. (siehe auch: DAV) den zweiten großen Träger der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (siehe auch: ABDA). Ziel der Kammer ist eine berufspolitische Vertretung der Interessen und Belange von Apothekerinnen und Apotheker und die Beantwortung von Fragen bzgl. der Aus-, Fort- und Weiterbildung, des Berufsrechts und der Arzneimittelsicherheit.

Als Interessenvertretung zählen zu den Aufgaben der BAK:

  • Förderung des Austauschs von Informationen und Meinungen zwischen den Apothekerkammern
  • Entwicklung einheitlicher Arbeitsbereiche und grundsätzlicher Aufgabentypen
  • Verbindungsaufbau und Aufrechthalten der Verbindungsstellen mit Behörden, Körperschaften, Vereinigungen sowie Institutionen
  • Verhandlungsführung
  • Unterstützung der Mitglieder beim Austausch von Informationen in den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen (z.B. öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken, Hochschulen oder Industrie)

Wie auch beim Deutschen Apothekerverband e.V. besteht der BAK aus den Mitgliedern der 17 Landesapothekerkammern, deren Mitgliedschaft für approbierte Apothekerinnen und Apotheker verpflichtend ist.

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